RICHTLINIE FÜR ANGEHÖRIGE DES FORSCHUNGSBEREICHS MC
Arbeitsordnung
Version V6, 11.8.2016
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1. Beginn der Tätigkeit im FB MC
2. Wissenschaftliches Arbeiten im FB MC
2.1. Allgemeine Sicherheitsaspekte
2.1.1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
2.1.2. Schliesssystem
2.1.3. Arbeitszeiten
2.1.4. Sicherheit im Labor
2.1.5. Schlußdienst
2.1.6. Unfälle und Sicherheitsprobleme
2.1.7. Übernachtbetrieb von Apparaturen und Dauerversuchen
2.1.8. Chemikalientransport
2.1.9. Beschriftung/Etikettierung
2.1.10. Autoklavenraum und Sicherheitslabor BC UG1
2.2. Arbeiten im Labor
2.2.1. Glasgeräteausgabe/ Chemikalienbestellung, -ausgabe, und -rücknahme/ Verbrauchsmaterialien
2.2.2. Flüssiger Stickstoff und Gasversorgung
2.2.3. Aufbewahren von Chemikalien in Kühl-, Gefrier- und Trockenschränken
2.2.4. Aufbewahrung und Entsorgung von Chemikalien
2.2.5. Geräte und Analysen
2.2.6. Reparaturen und Wartungsarbeiten
2.3. Benutzung des Sozialraums
2.4. Dokumentation und Präsentation
2.4.1. Laborjournalführung und Dokumentation der wissenschaftlichen Arbeit
2.4.2. Firmenprojekte
2.4.3. MC Seminar/Berichte
2.5. Abwesenheiten
3. BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT IM FB MC
4. AKTUALISIERUNGEN
Vorbemerkungen
Generell gelten die Satzung, Richtlinien, Verordnungen speziell Haus-, Labor- und Brandschutzordnung der Technischen Universität Wien sowie des Instituts für Angewandte Synthesechemie (LINK WW)
Die vorliegende Richtlinie stellt eine Ergänzung zu den oben genannten Dokumenten im Hinblick auf die spezifischen Arbeitsprozesse im Forschungsbereich MC am Institut für Angewandte Synthesechemie der TU Wien dar und gilt in der jeweils aktuellen Fassung im gesamten FB MC. Sie gilt für alle „Angehörigen des Forschungsbereichs MC“. Angehörige des FB MC sind Personen, die sich bei ihrer Tätigkeit üblicherweise in den Räumlichkeiten des FB MC aufhalten, also insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TU Wien, Studierende, Schüler und Schülerinnen (z.B. zu Praktikumszwecken), Stipendiaten und Stipendiatinnen, Gastprofessoren und –professorinnen. Die Angehörigen des FB MC werden im Folgenden auch zusammenfassend als „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ bezeichnet.
Die Anghörigen des FB MC haben diese Richtlinien einzuhalten, an den vorgeschriebenen Unterweisungen teilzunehmen, angeordnete Schutzmaßnahmen einzuhalten und angeordnete Schutzausrüstung zu benutzen, auf mögliche Gefährdungen zu achten und eingetretenen Gefahren entweder selbst abzuwenden, oder wenn dies nicht möglich ist, den Bereichsverantwortlichen zu melden.
Alle Angehörigen des Forschungsbereichs MC des Instituts für Angewandte Synthesechemie sind verpflichtet, über alle innerbetrieblichen Angelegenheiten und alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse strengste Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit im Forschungsbereich MC.
Neben der vorliegenden Richtlinie gibt es weitere Grundlagen und wichtige Informationen für alle Angehörigen des FB MC, die auf der Homepage unter dem Punkt „Wegweiser“ zusammengefasst sind.
1. Beginn der Tätigkeit im FB MC
Vor Beginn der Tätigkeit im FB MC ist eine Checkliste abzuarbeiten (LINK Checkliste), entsprechende Gegenzeichnungen sind einzuholen und im Sekretariat abzugeben. Der/die direkte Betreuende hat dafür Sorge zu tragen, dass im ersten Schritt eine Registrierung des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin erfolgt .
Die Meldung der Diplomarbeit bzw. der Dissertation in TISS hat sobald als möglich zu erfolgen. Zusätzlich hat der Dissertant/ die Dissertantin dafür Sorge zu tragen, dass die Dissertationsvereinbarung bis spätestens 6 Monate nach Beginn der Arbeit im Dekanat abgegeben ist.
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist verpflichtet, ein Laborjournal zur Dokumentation seiner praktischen Arbeit zu führen (Anweisungen zur Führung eines Laborjournals: LINK WW).
Zu Beginn jeder Bakkalaureat-, Diplom-, oder Doktorarbeit wird ein Laborplatz beim zuständigen Laboranten bzw. bei der zuständigen Laborantin übernommen. (Leitfaden zur Platzübernahme)
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist für die Vollständigkeit seines Platzinventars selbst verantwortlich.
2. Wissenschaftliches Arbeiten im FB MC
2.1. Allgemeine Sicherheitsaspekte
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen unbefugten Personen keinen Zugang zu den Institutsräumlichkeiten verschaffen.
Es gilt im gesamten Institut Rauchverbot, außer in den dafür ausgewiesenen Bereichen!
Eventuelle sicherheitsrelevante Ankündigungen (z.B. Strom- oder Wasserabschaltungen, Brandschutzübungen etc.) werden per E-mail über den Institutsverteiler geschickt. Diese E-mails sind in jedem Fall zur Kenntnis zu nehmen.
2.1.1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die persönliche Schutzausrüstung ist zu Beginn der Arbeit im FB MC bei der OE Gebäude und Technik (TU GUT) anzufordern (Leitfaden zur Anforderung der PSA). Zu Beginn der Tätigkeit im FB MC erfolgt eine Einweisung in den Gebrauch der PSA. Die PSA ist verpflichtend zu tragen/benutzen!
Zum Dienstaustritt ist die gesamte PSA (exkl. Sicherheitsschuhe und personalisierter Schutzbrille) und der Schlüssel zum persönlichen Kästchen zu retournieren.
2.1.2. Schliesssystem
Die Gebäude am Areal Getreidemarkt sind mit einem elektronischen Zutrittssystem ausgestattet. Für dessen Benutzung benötigt jeder Angehörige des FB MC eine der folgenden Karten, die für FB MC freigeschaltet wurde:
1) Mitarbeiterkarte/Mitarbeiterinnenkarte
2) Studierendenkarte
3) Gästekarte
Der Leitfaden zur Anforderung der aufgelisteten Karten ist im Wegweiser FB MC enthalten.
2.1.3. Arbeitszeiten
Grundsätzliche Voraussetzung für das Arbeiten im Labor, auch innerhalb der offiziellen Arbeitszeit, ist die Anwesenheit eines weiteren Mitarbeiters oder einer weiteren Mitarbeiterin am Stockwerk.
Studierende bzw. Praktikanten und Praktikantinnen dürfen nur dann im Labor arbeiten, wenn der oder die direkte Betreuende anwesend ist. In Ausnahmefällen auch dann, wenn sich im selben Labor eine Person (mindestens im Prädoc-Status) befindet, welche die Betreuung übernommen hat.
OFFIZIELLE ARBEITSZEITEN
Mo - Fr: 8.00 - 18.00
AUSDEHNUNG DER OFFIZIELLEN ARBEITSZEITEN IM LABOR
• TU Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (praedoc und postdoc Status)
Eine Ausdehnung dieser Arbeitszeit ist nur bei Anwesenheit eines weiteren TU Mitarbeiters oder einer weiteren TU Mitarbeiterin (mit mindestens praedoc Status) im selben Stockwerk erlaubt.
• Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen, Stipendiaten und Stipendiatinnen sowie Gäste
Eine Ausdehnung dieser Arbeitszeit ist nur bei Anwesenheit eines weiteren TU Mitarbeiters oder einer weiteren TU Mitarbeiterin (mit mindestens praedoc Status) im selben Labor, welcher/welche die Betreuung übernommen hat, erlaubt.
2.1.4. Sicherheit im Labor
Jeder ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz selbst verantwortlich, d.h. es gilt die Eigenverantwortung bezüglich der eigenen Arbeit. Dies inkludiert auch den Umgang mit gefährlichen (explosiven, toxischen,...) Stoffen. Für sicherheitstechnische Kenndaten und Informationen bezüglich der Toxikologie sind folgende Informationsquellen: Sicherheitsdatenblätter, Herstellerkataloge, Chemikaliendatenbank des Instituts, Arbeitsvorschriften/wissenschaftliche Literatur, österreichische Chemikalien-verordnung zu beachten. Bei Bestellung über die Institutschemikaliendatenbank sind Sicherheitsdatenblätter nach Auswahl der benötigten Substanz (Anklicken der Bestellnummer) durch Anklicken der CAS-Nummer zugänglich. Die ermittelten besonderen Gefahren und Sicherheitsratschläge sind als Bestandteil dieser Arbeitsordnung verbindlich. Generell sind jegliche Sicherheitsbedenken mit der FB MC Leitung vor der geplantem Durchführung zu besprechen. Das Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, oder wenn solche bei Reaktionen entstehen können, muß im Sicherheitslabor in BC UG1 durchgeführt werden. Druckreaktionen dürfen nur nach erfolgter Einschulung im Autoklavenraum durchgeführt werden. Auch hier gilt das Alleinarbeitsverbot. Weiters sind die Kollegen und Kolleginnen zu informieren und der Arbeitsplatz deutlich zu kennzeichnen mit:
• Art des gefährlichen Stoffes
• Sicherheitsmaßnahmen beim Betreten des Labors (z.B. Schutzmaske)
• Datum, Zeit und Dauer der Gefährdung
Auf Aktualität der Kennzeichnungen ist zu achten, d.h. nach Ende der Gefährdung sind die Warnhinweise wieder zu entfernen!
Im Labor muß ständig eine Schutzbrille mit Seitenschutz und möglichst oberer Augenraumabdeckung getragen werden. Das Tragen von Kontaktlinsen ist strengstens untersagt (erhöhte Verletzungsgefahr). Brillenträger haben eine optisch korrigierte Schutzbrille oder eine Überbrille über der eigenen Brille zu tragen. Die Tragepflicht für Schutzbrillen ist nur unmittelbar am Computerarbeitsplatz erlassen, sofern eine Abtrennung mittels Sicherheitsglaswand vom Laborplatz gegeben ist.
Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TU Wien wird eine PSA zur Verfügung gestellt. Im Labor ist jeder verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung zu tragen: beinlange Hosen aus Gewebe, das keine erhöhte Gefährdung aufgrund seines Brenn- oder Schmelzverhaltens vermuten läßt (z.B. Baumwolle); Labormantel; Sicherheitsschuhe. Verboten ist das Tragen von offenen Schuhen aller Art (Sandalen, Flip Flops, Clogs etc.) aufgrund der erhöhten Unfallgefahr!
Flucht- und Rettungswege sind von abgestellten Gegenständen freizuhalten!
Aus Sicherheitsgründen wird jeden Tag am Ende der offiziellen Arbeitszeit ergänzend noch eine Schlußrunde durchgeführt.
2.1.5. Schlußdienst
Der Schlußdienst wird Mo-Fr um 18:00 durchgeführt. Die Anweisungen für die Durchführung des Schlussdienstes befinden sich unter folgendem Link: LINK WWW
Sollten nach dem Schlussdienst Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch länger arbeiten wollen, sind diese für die Aufgaben des Schlußdienstes in den von ihnen benutzten Bereichen eigenverantwortlich zuständig. Hierbei ist das Alleinarbeitsverbot in jedem Fall zu beachten!
Alle, die die gültigen Anordnungen fahrlässig mißachten, können rechtlich für die resultierenden Folgen und Schäden verantwortlich gemacht werden!
2.1.6. Unfälle und Sicherheitsprobleme
Unfälle und auftretende Probleme bezüglich der Sicherheit sind unverzüglich der Leitung FB MC und einer Sicherheitsvertrauensperson zu melden. Dies betrifft vor allem auch die Benutzung von Feuerlöschern und Verbandsmaterial.
Eine jeweils aktuelle Liste der Sicherheitsvertrauenspersonen, Brandschutzwarte und Brandschutzwartinnen ist auf der TU GUT Homepage ersichtlich (LINK WWW).
Die Ersthelfer und Ersthelferinnen sind auf den Hinweisschildern neben den Erste-Hilfe-Kästen aufgelistet.
Leitfäden und Hinweise für das Verhalten im Notfall befinden sich unter: LINK WWW
2.1.7. Übernachtbetrieb von Apparaturen und Dauerversuchen
(Dauer-) Versuche, die unter Wasserkühlung laufen, dürfen nur in den dafür vorgesehenen Dauerversuchslaboren (BC 03 I39 und I19) durchgeführt werden, da sich dort Wasserwächter in den Abzügen befinden. Reaktionen, die keine Wasserkühlung benötigen, dürfen in den normalen Labors in den Abzügen bei geschlossenem Frontschieber durchgeführt werden. Die Anweisungen für den Übernachtbetrieb von Apparaturen und Dauerversuchen befinden sich unter LINK WWW
2.1.8. Chemikalientransport
Der Transport von Chemikalien innerhalb des Stockwerkes hat immer mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen: Flaschen oder Kolben sind niemals am Flaschenhals sondern an der Basis zu tragen, bei Kolben sind Schliffklammern zu verwenden, es ist immer entsprechende Schutzkleidung zu tragen, es ist nicht zu laufen und es müssen entsprechende Transportgefäße („Tragen“) benutzt werden. Der Transport in offenen Gefäßen (z.B. Bechergläsern) über weitere Strecken muss vermieden werden.
Der Transport von Chemikalien zwischen Stockwerken darf nur zu Fuß (wenn das Transportgut ungefährlich ist) oder mit Hilfe des Chemikalienlifts erfolgen.
Der Transport von Chemikalien, Gasflaschen, Dewargefäßen im Personenlift ist strengstens verboten!
2.1.9. Beschriftung/Etikettierung
Chemikaliengebinde (Dauergebrauch), Laborgegenstände, Kästen, Laden, etc. sind ordnungsgemäß zu beschriften. Hierfür ist ein Etikettiergerät von Brother (P-Touch 2730) zu benutzen. Eine Kurzanleitung zur Bedienung des Etikettiergeräts befindet sich unter LINK WWW
2.1.10. Autoklavenraum und Sicherheitslabor BC UG1
Im 1. Untergeschoss BC steht ein Autoklavenraum mit 3 getrennten Kabinen für entsprechende Versuche unter Druck/Temperatur zur Verfügung. Derzeit besitzt die Fakultät 4 Autoklaven mit verschiedenen Volumina. Die Benutzung der Autoklaven ist nur nach Absprache und entsprechender Einschulung erlaubt.
Für besonders gefährliche Reaktionen aller Art steht weiters ein Speziallabor mit automatischer CO2-Löschanlage und Luftwäscher zur Verfügung, die Benutzung dieses Labors ist nur nach entsprechender Einschulung gestattet.
Für die Einschulungen müssen die verantwortlichen Personen kontaktiert werden (LINK WWW).
2.2. Arbeiten im Labor
2.2.1. Glasgeräteausgabe/ Chemikalienbestellung, -ausgabe, und -rücknahme/ Verbrauchsmaterialien
Glasgeräte sind bevorzugt aus dem FB MC Lager zu beziehen und erst bei Nichtvorhandensein über die Materialdatenbank aus dem Zentrallager zu bestellen. Die Anleitung für die Glasgerätebestellung und –ausgabe ist einzuhalten und befindet sich unter LINK WWW
Die Chemikalienbestellung, -ausgabe, und -rücknahme erfolgt über die Chemikaliendatenbank bzw. den zuständigen Laboranten/ die zuständige Laborantin. In der Datenbank sind bevorzugt Chemikalien des FB MC zu bestellen. Der geltende Leitfaden für die Chemikalienbestellung ist einzuhalten und befindet sich unter LINK WWW
Aus logistischen Gründen befindet sich das Lager für Harze (Monomere, Oligomere, Reaktivverdünner etc.) im BC U1 J15. Die dort gelagerten Chemikalien sind in einer Datenbank erfasst (LINK WWW). Chemikalien, die von dort entliehen werden, müssen ehestmöglich dort hin retourniert werden, oder der entsprechende Standort in der Datenbank aktualisiert werden. Neu hinzugefügte Substanzen müssen ebenfalls in die entsprechende Datenbank eingetragen werden
Für gängige Verbrauchsmaterialien befindet sich ein Lager im Raum BC 03 G13. Jede Entnahme ist in entsprechenden Listen zu dokumentieren. Für zusätzlich benötigte Materialien ist der direkte Betreuer/ die direkte Betreuerin zu konsultieren.
2.2.2. Flüssiger Stickstoff und Gasversorgung
Flüssiger Stickstoff ist aus den 120l Dewars vor dem Feststofflagerraum BC 03 G11 selbst zu entnehmen. Es ist darauf zu achten, nur die benötigte Menge flüssigen Stickstoffs abzufüllen und Transportdewars nicht unnötig lange offen stehen zu lassen. Die Personenlifte dürfen niemals zum Transport des flüssigen Stickstoffs benutzt werden! Hierfür steht der Chemikalienlift bzw. für kurze Strecken das Stiegenhaus zur Verfügung. Die Anweisungen bezüglich der Nachbestellung sind einzuhalten LINK WWW
Die zentrale Gasversorgung (Stickstoff, Argon) für das Stockwerk BC 03 befindet sich im Raum BC 03 G11. Generell muss darauf geachtet werden, dass nach erfolgter Gasentnahme die entsprechenden Ventile wieder ordnungsgemäß geschlossen werden. Sollten Spezialgase benötigt werden, ist dies mit dem Projektleiter bzw. der Projektleiterin abzusprechen. Die Anweisungen zur Gasversorgung sind einzuhalten LINK WWW
2.2.3. Aufbewahren von Chemikalien in Kühl-, Gefrier- und Trockenschränken
In Kühl- und Tiefkühlschränken dürfen nur ausreichend gesicherte und beschriftete Kolben/Gebinde stehen. Die Anforderungen für das Aufbewahren von Chemikalien in Kühl-, Gefrier- und Trockenschränken sind einzuhalten und befinden sich unter LINK WWW
Kolben und andere Gebinde, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden bei regelmäßigen Kontrollen entsorgt!
2.2.4. Aufbewahrung und Entsorgung von Chemikalien
Auf den Regalen im Labor dürfen keine Lösungsmittel gelagert werden!
Lösungsmittel dürfen in den Labors nur in den vorgesehenen Lösungsmittelschränken, bzw. Unterbauschränken gelagert werden. Nach Gebrauch müssen alle Lösungsmittelflaschen wieder an die vorgesehenen Plätze in den LM-Schränken zurückgebracht werden.
Chemikalien dürfen nur in den dafür vorgesehenen belüfteten (Unterbau)schränken gelagert werden. Allgemeine Chemikalien befinden sich im Feststoffchemikalienschrank in Raum BC 03 G11.
Gekühlte Chemikalien müssen ordnungsgemäß beschriftet in den vorgesehenen Kühl- und Gefrierschränken gelagert werden.
Chemikalienschränke, Lösungsmittelschränke, Kühlschränke und Gefrierschränke im Labor sind jeden Abend zu versperren.
Die Anweisungen für die Chemikalienentsorgung sind verpflichtend einzuhalten und befinden sich unter folgendem Link: LINK WWW
Gibt es bei der Abfallentsorgung Probleme bzw. besteht hinsichtlich der Art der Entsorgung Unklarheit, so ist Rücksprache mit dem oder der Labor- bzw. Projektverantwortlichen zu halten LINK WWW Laborverantwortlicher.
Abfälle sind sofort zu entsorgen und nicht in Abzügen oder Geheimplätzen zu lagern!
2.2.5. Geräte und Analysen
Der Gerätepark am IAS (LINK WWW) darf erst nach erfolgter Einschulung benutzt werden. Eine Liste mit den zuständigen Verantwortlichen für jene Geräte im FB MC gibt es auf der FB MC Homepage (LINK WWW). Die vorhandenen Gerätemanuals befinden sich auf dem Institutsserver. Die Links befinden sich unter LINK WWW
Für Geräte, die über Logbücher (elektronisch/nicht elektronisch) verfügen, sind die Meßzeiten im Vorhinein zu reservieren und die jeweiligen Bedingungen bzw. Anzahl der Messungen einzutragen.
Einschulungen erfolgen nur durch die vorgesehenen Geräteverantwortlichen (LINK WWW)
2.2.6. Reparaturen und Wartungsarbeiten
Für akut dringende Reparaturen durch fachkundiges Personal ist die TU-GUT Hotline zu rufen. Bei geringerer Dringlichkeit ist ein Ticket über die Homepage der TU-GUT auszufüllen (LINK WW). In allen Fällen müssen der oder die Raumverantwortliche (LINK WW) sowie die Leitung FB MC informiert werden.
Leitfaden für die Reparatur/Wartung von Pumpen: LINK WW
2.3. Benutzung des Sozialraums
Die Benutzung des Sozialraums obliegt folgenden Regeln, um ein reibungsloses Miteinander zu gewährleisten:
- Auf Ordnung und Sauberkeit ist zu achten (insbesondere bei Geschirr und Kochflächen sowie im Kühlschrank)
- Schmutziges Geschirr muß entweder sofort gereinigt oder in den Geschirrspüler gestellt werden
- Sobald der Geschirrspüler voll ist, soll er gestartet und nach Beendigung des Waschvorganges auch wieder ausgeräumt werden.
- Mitgebrachte Lebensmittel müssen regelmäßig auf ihre Verwendbarkeit geprüft werden. Abgelaufene und insbesondere verdorbene Speisen sind sofort zu entsorgen!
- Kein Betreten mit Labormantel, benutzten Laborschutzhandschuhen!
- Keine Geräte aus dem Labor oder Chemikalien mitnehmen!
2.4. Dokumentation und Präsentation
2.4.1. Laborjournalführung und Dokumentation der wissenschaftlichen Arbeit
Zu Beginn der Tätigkeit im FB MC erhält jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin eine Einschulung in die korrekte Laborjournalführung durch den direkten Betreuer bzw. die direkte Betreuerin. Dies ist auch auf der Checkliste für den Tätigkeitsbeginn zu vermerken. Zusätzlich ist auch der Leitfaden zur Laborjournalführung auf der Homepage des FB MC zu beachten (LINK Laborjournalführung).
Darüberhinaus ist ein Leitfaden zum Verfassen von Diplomarbeiten/Dissertationen ebenfalls auf der Homepage des FB MC zu finden, der von jedem Diplomanden/Dissertanten und jeder Diplomandin/Dissertantin eingehalten werden muss.
2.4.2. Firmenprojekte
Vertrauliche Daten (z.B. bei Firmenprojekten) dürfen auf keinem Fall in den öffentlich zugänglichen Verzeichnissen auf PUB gespeichert werden! Die Geheimhaltungspflicht ist von jedem Angehörigen und jeder Angehörigen des FB MC schriftlich zu bestätigen (Geheimhaltungsabkommen LINK WW im Sekretariat unterzeichnen).
2.4.3. MC Seminar/Berichte
In regelmäßigen Abständen (Vorgabe des/der Betreuenden) ist von jedem Diplomanden/ jeder Diplomandin bzw. jedem Dissertanten/ jeder Dissertantin i.a. quartalsmäßig ein Bericht über den Fortgang der Arbeit beim/bei der Betreuenden abzugeben. 1-2 Wochen nach der Abgabe des Berichts ist vom Mitarbeiter/der Mitarbeiterin eine kurze Präsentation im MC Seminar abzuhalten. Das MC Seminar findet regelmäßig statt (i.a. wöchentlich), wo jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin verpflichtend teilzunehmen hat.
2.5. Abwesenheiten
Abwesenheiten durch Erkrankungen sind unverzüglich dem Sekretariat telefonisch oder per E-mail (office@ias.tuwien.ac.at) (Weiterleitung an Betreuer oder Betreuerin bzw. Projektleitung) zu melden.
Überschreitet die Abwesenheit durch Erkrankung 3 Wochentage (inkl. Wochenende) ist eine ärztliche Bestätigung im Sekretariat abzugeben. Gegebenenfalls kann das Institut eine ärztliche Bestätigung schon früher einfordern.
Im Fall von Abwesenheit hat jeder selbst für die Vertretung seiner Aufgabenbereiche (Saaldienst, Schlussdienst etc.) zu sorgen
Urlaube sind rechtzeitig zu beantragen, als Faustregel (ohne Anspruch) gilt eine Vorlaufzeit, die mindestens der Dauer des Urlaubs entspricht. Urlaube werden, vorzugsweise per E-Mail, beim Sekretariat (office@ias.tuwien.ac.at) beantragt.
Der oder die Betreuende/Die Projektleitung ist VOR der Beantragung des Urlaubs zu informieren!
Es erfolgt eine elektronische Benachrichtigung an die Institutsleitung. Nach Abschluss des Beantragungsprozesses wird eine Bestätigungs-E-mail den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ausgesendet. Urlaube während des Studienbetriebes werden nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Bis zum Vertragsende muss der gesamte Urlaub aufgebraucht sein! Eine Auszahlung ist nicht vorgesehen.
Andere geplante Abwesenheiten („Außer-Haus-Termine“, also Dienstreisen als auch Meetings außerhalb des Instituts) sind sobald als möglich an das Sekretariat zu melden. Zudem ist gegebenfalls ein Dienstreiseantrag zu stellen.
3. Beendigung der Tätigkeit im FB MC
Das Ende der Tätigkeit am FB MC ist unabhängig vom Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit zu betrachten und richtet sich nach anderen Maßgaben (z.B. Vertragsablauf). Laborplätze sind zeitnah nach Abschluss der praktischen Arbeit (und damit wahrscheinlich vor dem Verfassen der Abschlussarbeit) zu retournieren (Leitfaden zur Platzrückgabe und dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit LINK WW)
Für die Beendigung der Tätigkeit und den Abschluss von wissenschaftlichen Arbeiten ist eine Checkliste abzuarbeiten (LINK Checkliste) und im Sekretariat abzugeben.
4. Aktualisierungen
Aktualisierungen der Arbeitsordnung werden über E-mail bekanntgegeben. Die jeweils neueste Version kann unter folgender Adresse am Institutsserver nachgelesen werden:
Pfad.:
Eine ausführliche Zusammenstellung aller in diesem Dokument angeführten Vorgaben und weiterführenden Informationen befindet sich auf der FB MC Homepage: LINK WW
Die Kenntnisnahme der jeweils aktuellen Version der Richtlinie für Angehörige des FB MC sowie der dazugehörigen Vorgaben und weiterführenden Informationen ist bei der Institutsschlüsselkartenausgabe im Sekretariat schriftlich zu bestätigen.